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Veröffentlicht am 12. Juni 2026

Auswirkung von Lärm- und Erschütterungsbelastungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung

Gemäss Umweltschutzgesetz (USG) sind im Allgemeinen für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen Immissionsgrenzwerte festzusetzen. Sie sind so festzulegen, dass Immissionen unterhalb dieser Werte die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören. Entsprechend diesen Kriterien wurden die Belastungsgrenzwerte in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) festgelegt.

Die EKLB beobachtet die Entwicklung der Lärmbelastung und deren Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung. Nötigenfalls stellt sie dem Departement Antrag für Massnahmen.