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Veröffentlicht am 12. Juni 2026

Vorsorgeprinzip

Das Vorsorgeprinzip zielt sowohl auf die Emissionsbegrenzung vom Lärm an der Quelle als auch auf das Verhindern zukünftiger Probleme durch den Bau von Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen in lärmbelasteten Gebieten.

Die EKLB ist bestrebt, dem Vorsorgeprinzip Nachachtung zu verschaffen.