Konsequenzen von Lärmbelastungen auf die Raum- und Siedlungsentwicklung
Das Umweltschutzgesetz (USG) bzw. die Lärmschutz-Verordnung (LSV) enthalten Vorschriften, wo und welcher Belastungsgrenzwert gilt und welche Massnahmen bei Überschreiten der Grenzwerte einzuleiten sind. Die Lärmbelastung verursacht nicht nur erhebliche volkswirtschaftliche Kosten, sondern hat auch massive Konsequenzen für die Raum- und Siedlungsentwicklung. Eine übermässige Lärmbelastung eines Gebietes kann erhebliche finanzielle Verluste zur Folge haben und für die betroffene Gemeinde eine Einschränkung ihrer Siedlungsentwicklung bedeuten. Auch kantonale und regionale Entwicklungspläne können geschmälert bis verunmöglicht werden.
Die EKLB setzt sich dafür ein, dass die Entwicklung der Lärmbelastung der Siedlungsgebiete verfolgt wird und deren Folgen für die Raumplanung genügend berücksichtigt werden.