Beurteilungsmethoden und Belastungsgrenze für Lärm und Erschütterung

Der Zusammenhang (Expositions-Wirkungs-Beziehung) zwischen dem einwirkenden Lärm und der hervorgerufenen Wirkung wird durch gross angelegte Befragungen in der Bevölkerung oder in epidemiologischen Studien ermittelt. Die Ergebnisse aus solchen Untersuchungen dienen der Kommission als Grundlage zur Festlegung der Belastungsgrenzwerte. In insgesamt 7 Teilberichten hält die Kommission ihre Empfehlungen zur Ermittlung der Beurteilungspegel und zur Festlegung der Belastungsgrenzwerte fest. Die Empfehlungen der EKLB für Strassenverkehrs- und Eisenbahnlärm, Industrie- und Gewerbelärm sowie Lärm von zivilen und Militärflugplätzen und von Schiessanlagen wurden in die Lärmschutz-Verordnung (LSV) übernommen.

Die EKLB überprüft periodisch, ob Anlass besteht, die Beurteilungsmethoden und die Belastungsgrenzwerte für Lärm zu revidieren.

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Letztes Update: 13.09.2018