Übersicht
Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) ist eine vom Bundesrat eingesetzte ausserparlamentarische Fachkommission auf den Gebieten der Lärm- und Erschütterungsbekämpfung. Sie arbeitet unter Einbezug von Wissenschaft, Forschung, Vollzug und Verwaltung.
Die EKLB ist die Nachfolge-Kommission der 1975 ins Leben gerufenen Eidgenössischen Kommission für die Beurteilung von Lärm-Immissionsgrenzwerten (EKBL). Der Aufgabenbereich der EKLB ist umfassend und entspricht den heutigen Anforderungen, beinhaltet jedoch auch die Bereiche ihrer Vorgängerkommission.
Die EKLB ist eine selbstständige Fachkommission des Bundes, die sich mit wissenschaftlich methodischen Aufgaben beschäftigt und eine beratende und vorbereitende Funktion hat. Die Grundlage für ihre Einsetzung sind Artikel 57 Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG) sowie Artikel 8 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) vom 25. November 1998 (Stand 1. Januar 2010). Die Einsetzungsverfügung datiert vom 9. November 2011.
Die EKLB ist interdisziplinär zusammengesetzt. Ihre Mitglieder sind Expertinnen und Experten aus Medizin, Raumplanung, Biologie, Physik, Psychologie, Akustik, Architektur, Epidemiologie, Recht und Ökonomie.
Die EKLB berät das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in wissenschaftlichen und methodischen Fragen der Lärm- und Erschütterungsbekämpfung und der Beurteilung der Auswirkungen, die Belastungen auf Gesundheit / Wohlbefinden und Lebensraum von Menschen haben. Sie erarbeitet dazu Unterlagen, Berichte, Empfehlungen, Stellungnahmen und Anträge.
Die EKLB unterstützt den Bundesrat bei der Festlegung sowohl von Immissionsgrenzwerten in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) als auch von Grenzwerten der Lärmemissionen, z.B. von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden (Maschinenlärmverordnung, MaLV).
Die EKLB ergänzt mit ihrem Expertenwissen das Sachwissen und die Erfahrung der Abteilung Lärm und NIS des BAFU.